Misereor
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      Geldauflagen und Bußgelder

      Durch die Zuweisung von Bußgeldern unterstützen Sie als Strafrichter oder Staatsanwältin die Arbeit von Misereor und helfen damit Menschen in Not.


      Mit Ihrer Geldzuwendung...

      • ... helfen Sie Menschen, sich aus eigener Kraft aus Not und Ungerechtigkeit zu befreien.
      • ... unterstützen Sie Menschen dabei, ein Leben in Würde, Freiheit und mit ausreichender und gesunder Versorgung zu führen.
      • ... schenken Sie Menschen Mut und Selbstvertrauen.

       


      So hilft Misereor

      Wir unterstützen Menschen seit 1958 dort, wo die Armut am größten ist – unabhängig von Glauben, Kultur oder Hautfarbe.

      Dank Ihrer Hilfe konnten wir über 109.000 Projekte in mehr als 100 Ländern in Asien, Afrika und Lateinamerika fördern.

      Mit bisher mehr als 6,6 Milliarden Euro haben wir Menschen weltweit unterstützt, ihr Leben aus eigener Kraft nachhaltig zu verändern.


      Sonderkonto für Geldauflagen und Bußgelder

      Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für die Zahlungen, die auf diesem Konto eingehen, keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

      Sonderkonto: Deutsche Postbank | IBAN: DE57 3701 0050 0021 7655 05 | BIC: PBNKDEFFXXX

      Verwenden Sie bitte dieses Sonderkonto ausschließlich für Überweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern.

      Geben Sie bei der Zahlung das jeweilige Aktenzeichen an, damit wir den Zahlungseingang zuordnen und dem Gericht bestätigen können. Verhandlungen bezüglich Ratenzahlung oder Aufschub können ausschließlich mit dem Gericht vereinbart werden.

      Gerne stellen wir Ihnen spezielle Überweisungsträger für die Zahlungspflichtigen zur Verfügung.


      Unser Güte-Siegel

      Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI bescheinigt Misereor den verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit Spenden.