Misereor
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      Kindesschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch

      Misereor hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Vielfalt, Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit sowie der Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen gefördert werden. Alle Personen, die an der Umsetzung der Organisationsziele beteiligt sind, sollen sich mit gegenseitigem Respekt begegnen. 



      Der Ausdruck Safeguarding wird als übergeordneter Begriff verwendet und umfasst sowohl den Kindesschutz, als auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Er steht für die Verantwortung als Organisation, dafür Sorge zu tragen, dass weder von Mitarbeitenden noch durch von Misereor geförderte Projekte Kindern und gefährdeten Erwachsenen Schaden zugefügt wird. Gleichzeitig geht es darum, auch die eigenen Mitarbeitenden zu schützen. Misereor wirkt sowohl als Arbeitgeber, als auch als Partner in der internationalen Zusammenarbeit darauf hin, dass sexualisierte Gewalt in jeder Form verhindert und verurteilt wird und setzt Standards in der eigenen Organisation um.


      Prävention von Machtmissbrauch auch in Projektländern

      Misereor arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen, deren Projekte von Misereor gefördert werden, die aber in der Rechtsträgerschaft und damit in der Verantwortung der Partner liegen. In der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, mit denen uns eine vertrauensvolle, zum Teil langjährige Zusammenarbeit verbindet, fördert und fordert Misereor, die Einhaltung entsprechender Regeln und die stetige Entwicklung einer Kultur der Aufmerksamkeit Verantwortung für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Ausbeutung.

      In den Förderkriterien von Misereor werden die Prävention von und der Umgang mit sexualisierter Gewalt, insbesondere auch der Kindesschutz, als wesentlicher Bestandteil der Projektförderung dargestellt und entsprechende Maßnahmen abgefragt. Im Projektdialog werden die Prävention von und der Umgang mit sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offen thematisiert. Misereor unterstützt Partnerorganisationen darin, eine Kultur des Safeguarding und des Kindesschutzes als wesentlicher Bestandteil ihrer Organisation weiter zu entwickeln und zu fördern und stellt Beratungsleistungen zur Verfügung.

      Zudem unterzeichnen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Freiwilllige und Personen, die im Auftrag von Misereor tätig sind, einen Verhaltenskodex und nehmen an regelmäßigen Präventionsschulungen teil. Desweiteren wurde ein Prozess initiiert, um innerhalb der Organisation eine größere Sensibilität und fachliche Kompetenz für dieses Thema zu entwickeln. Er beinhaltet eine regelmäßige Kommunikation an Mitarbeitende, verpflichtende Fortbildungen und vertiefende Schulungen von Ressourcepersonen.


      Stellungnahme zu Fällen sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Jesuiten in Bolivien

      Nach Aufdeckung von Fällen sexualisierter Gewalt in Einrichtungen des Jesuitenordens in Bolivien nimmt Misereor zu den Taten Stellung. Einige der Beschuldigten haben in der Vergangenheit auch von unserer Organisation Projektförderungen erhalten.

      Zur Stellungnahme (PDF)


      Hinweise auf Sexualisierte Gewalt? Misereor untersucht die eigene Geschichte

      Hinweise auf Sexualisierte Gewalt? Misereor untersucht die eigene Geschichte

      Publikation

      Misereor macht sich stark für die Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und

      Misereor macht sich stark für die Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und untersucht die eigene Geschichte.

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      Stellungnahme: Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung bei Misereor und dessen Partnerorganisationen

      Stellungnahme: Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung bei Misereor und dessen Partnerorganisationen

      Publikation

      Angesichts der Berichterstattung zu sexuellem Missbrauch und dessen Vertuschung in der katholischen

      Angesichts der Berichterstattung zu sexuellem Missbrauch und dessen Vertuschung in der katholischen Kirche bezieht Misereor Stellung und zeigt eigene Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung, kurz „Safeguarding“, auf.

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      Safeguarding-Leitlinie. Kindesschutz und Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung

      Safeguarding-Leitlinie. Kindesschutz und Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung

      Publikation

      Mit der vorliegenden Leitlinie werden Misereor-Mitarbeitende und Misereor-Partnerorganisationen

      Mit der vorliegenden Leitlinie werden Misereor-Mitarbeitende und Misereor-Partnerorganisationen sowie alle mit Misereor verbundenen Personen für die Thematik Safeguarding sensibilisiert. Die Leitlinie zeigt Möglichkeiten auf, zum Schutze (potenziell) Betroffener präventiv und reaktiv tätig zu werden. Das die Leitlinie ergänzende Fallmanagement zeigt Wege auf, um die Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen und mit auftretenden (Verdachts-)fällen adäquat und transparent umzugehen.

      • Herausgeber: Misereor
      • Erscheinungsjahr: 2021
      • Seiten: 9
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      Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe

      Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe

      Publikation

      Die Mitgliedsorganisationen von VENRO haben sich dazu verpflichtet, in ihren Organisationen ein

      Die Mitgliedsorganisationen von VENRO haben sich dazu verpflichtet, in ihren Organisationen ein Umfeld zu schaffen, in dem Missbrauch von anvertrauter Macht effektiv vorgebeugt wird, und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu ergreifen. Die vorliegende Handreichung soll helfen, der Verantwortung gegenüber den Menschen, mit denen und für die gearbeitet wird, gerecht zu werden.

      • Herausgeber: VENRO
      • Erscheinungsjahr: 2019
      • Seiten: 40
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      Die aktuelle Präventionsordnung des Bistums Aachen aus dem Jahr 2022 finden Sie hier. 

      Zudem weisen wir auf die Rahmenordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hin. 


      Hinweisgeberportal und Ombudsstelle

      Um für jede Form von Beschwerde einen vertrauenswürdigen und niedrigschwelligen Meldeweg bereitzustellen, setzt Misereor ein Hinweisgeberportal ein, welches auch Whistleblower schützt.

      Dieses Hinweisgeberportal dient als Eingangskanal für Hinweise zu Verstößen gegen die Verhaltensgrundsätze von Misereor, organisationsinterne Regelungen oder geltende Gesetze. Es steht Spender*innen, Mitarbeiter*innen, Ehrenamtlichen, Dienstleistern, Partnern sowie anderen anonymen Hinweisgeber*innen gleichermaßen zur Verfügung. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.

      Hier erreichen Sie das Hinweisgeberportal

      Eine weitere Beschwerdemöglichkeit besteht in der direkten Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson. Die Ombudsperson geht jedem Verstoß gegen Gesetze oder organisationsinterne Regelungen, aber auch anderen Hinweisen und Beschwerden nach. Meldungseingänge werden im Blick auf den/die Hinweisgeber*in anonymisiert. Der Schutz des/der Hinweisgeber*in vor jeglicher Diskriminierung hat auch auf diesem Meldeweg oberste Priorität. Die Ombudsperson können Sie auf zwei Wegen kontaktieren:

      Ombudsstelle Misereor per Post kontaktieren:

      Bischöfliches Hilfswerk Misereor e. V.
      Ombudsstelle
      Mozartzstr. 9
      52064 Aachen

      Ombudsstelle Misereor per Hinweisgeberportal kontaktieren:

      Dieser Meldekanal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine digitale und sichere Kommunikation mit der Ombudsperson zu führen:

      https://www.bkms-system.com/misereor


      Haben Sie Fragen?


      Ich unterstütze Misereor
      EINMALIG
      MONATLICH
      7 € 36 € 65 € 97 €
      36 Euro decken den monatlichen Aufwand für eine Lehrkraft in einer Dorfschule in Madagaskar.
      Spenden per Überweisung:      IBAN DE75 3706 0193 0000 1010 10      BIC GENODED1PAX     Pax-Bank Aachen

      Misereor ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt, Steuer-Nummer 201/5900/5748,nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.