Misereor
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      Gemeindeleiterin Maria Felicita Lopez, Mitglied der indigenen Gemeinschaft der Lenca in Honduras.
      Gemeindeleiterin Maria Felicita Lopez, Mitglied der indigenen Gemeinschaft der Lenca in Honduras.© Simon Burch/Trócaire
      Aachen, 19. Oktober 2023

      UN-Verhandlungen über Lieferketten-Abkommen

      Misereor fordert mehr Engagement der EU und veröffentlicht neues Rechtsgutachten

      (Aachen 19.10.2023) Am kommenden Montag beginnt in Genf die neunte Verhandlungsrunde über ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats. Das Abkommen würde alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichten, Lieferkettengesetze zu verabschieden, die Achtung von Menschenrechten durch Unternehmen weltweit zu gewährleisten und Opfern den Zugang zu Gerichten und Schadenersatz zu erleichtern. Misereor appelliert an die EU und die Bundesregierung, sich aktiv an den Verhandlungen zu dem UN-Abkommen zu beteiligen. Auf Grundlage eines neuen Rechtsgutachtens fordert Misereor zugleich Nachbesserungen an dem vorliegenden Entwurf. 

      „Leider hat die EU ihre Hausaufgaben nicht gemacht und wird ohne Verhandlungsmandat in Genf anreisen“, kritisiert Armin Paasch, Misereor-Experte für Verantwortliches Wirtschaften und Menschenrechte, der die Verhandlungen vor Ort in Genf begleiten wird. „Durch ihre jahrelange Zurückhaltung riskiert die EU, die einzigartige Chance auf einen internationalen Konsens zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verspielen. Es wird höchste Zeit, dass die EU und die Bundesregierung sich in Genf unmissverständlich zu dem geplanten UN-Abkommen bekennen und aktiv an den Verhandlungen beteiligen.“ In Deutschland ist bereits 2023 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Auch die Verhandlungen zu einem EU-Lieferkettengesetz sollen noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. „Es müsste daher auch im Interesse der deutschen und europäischen Wirtschaft liegen, wenn Unternehmen in anderen Teilen der Welt ebenfalls zur Achtung von Menschenrechten, der Umwelt und des Klimas verpflichtet würden“, so Paasch. 

      Rechtsgutachten offenbart Schwächen im Vertragsentwurf 

      Bereits 2014 hatte der UN-Menschenrechtsrat eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung des Abkommens beauftragt. Im Vorfeld der neunten Verhandlungsrunde hat der ecuadorianische Vorsitz Ende Juli 2023 den inzwischen aktualisierten Entwurf des Vertragstextes vorgelegt. Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von Misereor, CIDSE und anderen katholischen Werken für Entwicklungszusammenarbeit bemängelt deutliche Schwächen im Vertragsentwurf. „Die Streichung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt aus dem Vertragstext wäre ein inakzeptabler Rückschritt gegenüber dem internationalen Konsens. Umwelt- und Klimaaspekte müssen deutlich gestärkt werden“, fordert Armin Paasch. „Der Vertragstext muss die Staaten auch eindeutiger verpflichten, den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen zivilrechtlich und praktisch den Zugang zu Schadensersatz zu ermöglichen.“  Das UN-Abkommen müsse Staaten zudem verpflichten, in künftigen Handelsabkommen den Vorrang von Menschenrechten und Umweltabkommen vor Handels- und Investitionsregeln festzuschreiben. Ansonsten könnten Handelsabkommen die Ziele des UN-Abkommens erheblich konterkarieren.  

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      Kontakt

      Hinweis für Redaktionen

      Armin Paasch begleitet die Verhandlungen in Genf vom 23. - 25.Oktober und steht für Interviews zur Verfügung.
      Tel.: 0176 226 307 55

      Das Rechtsgutachten zum aktuellen Entwurf für ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats