Anlässlich der anstehenden Sitzung des Europäischen Rates am 15. und 16. Oktober appelliert Misereor eindringlich an die Bundesregierung, das individuelle Recht auf Asyl und die europäischen Grund- und Menschenrechte zu verteidigen. Der Schutz vor Verfolgung müsse das entscheidende Kriterium für den Anspruch auf Asyl bleiben. Als Menschenrecht dürfe es nicht von Verwaltungshandeln vor Ort abhängig gemacht werden, betont das katholische Hilfswerk für Entwicklungszusammenarbeit.  

In der Sitzung des Europäischen Rats in Brüssel stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten. Eine solche Situation war zum Beispiel entstanden, als im Juli rund 70.000 Geflüchtete in der spanischen Exklave Ceuta ankamen. Würden die diskutierten Vorschläge Realität, bedeutete dies: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer ohnehin zunehmend restriktiven europäischen Migrationspolitik statt. Das seit Juni 2026 geltende europäische Migrations- und Asylpaket enthält bereits besondere Regelungen für Krisensituationen und Fälle einer sogenannten Instrumentalisierung von Migration.  

Fundamentale Schutzrechte

Misereor warnt davor, auf politische Spannungen oder außergewöhnliche Situationen mit einer weiteren Einschränkung fundamentaler Schutzrechte zu reagieren. „Das Recht auf Asyl ist kein Instrument, das je nach politischer Lage ein- und ausgeschaltet werden kann. Wer vor Verfolgung flieht, hat ein Recht darauf, dass sein Schutzgesuch individuell und rechtsstaatlich geprüft wird. Gerade in Krisenzeiten müssen Grund- und Menschenrechte Bestand haben“, erklärt Andreas Frick, Hauptgeschäftsführer von Misereor.  

Besorgniserregend ist aus Sicht von Misereor, dass auch in Deutschland das individuelle Grundrecht auf Asyl zunehmend grundsätzlich infrage gestellt wird. Ende September sprach sich Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) dafür aus, den individuellen Asylanspruch durch jährliche Aufnahmekontingente zu ersetzen. Entscheidend solle die Aufnahmekapazität von Städten und Gemeinden sein.  

Kommunen brauchen mehr Unterstützung

Misereor widerspricht einer solchen Logik entschieden. Kommunen bräuchten eine verlässliche finanzielle und strukturelle Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden.  „Die Antwort auf Herausforderungen bei Aufnahme und Integration kann nicht darin bestehen, das Recht auf Schutz infrage zu stellen. Ein Grundrecht verliert seinen Charakter, wenn seine Gewährung davon abhängig gemacht wird, wie viele Plätze gerade zur Verfügung stehen“, betont Frick weiter.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen im globalen Süden setzt sich Misereor auf vielfältige Weise für den Schutz und die Rechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten ein. 

 

Ralph Allgeier
Ralph Allgaier

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