Grund für diese Missstände ist auch ein rechtlicher Grundwiderspruch der Globalisierung: Opfer von Menschenrechtsverstößen haben bislang kaum eine Chance, Mutterkonzerne an deren Hauptsitz gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn deren Tochter- und Zulieferbetrieb im Ausland die Menschenrechte mit Füßen tritt. Sehr wohl aber können dieselben Mutterkonzerne auf Basis von Handels- und Investitionsabkommen fremde Staaten verklagen, wenn diese durch Regulierungen die Gewinnerwartungen ihrer Tochterunternehmen einschränken. Das betrifft auch Regulierungen in Bereichen der Wasserversorgung, Umwelt- und Gesundheitsschutz oder der Landverteilung, welche der Umsetzung sozialer Menschenrechte dienen.
Doch es gibt Fortschritte: Im Juni 2021 verabschiedete der deutsche Bundestag auf Druck der Initiative Lieferkettengesetz das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das große deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und bestimmten Umweltstandards verpflichtet. Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Von 2023 bis 2025 haben Betroffene und NRO auf dieser Grundlage fast 300 Beschwerden beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht. Auch Misereor hat im November 2025 gemeinsam mit peruanischen Partnern und Betroffenen zwei Beschwerden gegen den Hamburger Metall-Konzern Aurubis eingereicht. In Peru kommt es beim Abbau und Transport von Kupfer seit Jahren zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Dieses Kupfer – kommt auch auf den deutschen Markt. Ebenso hat Misereor gemeinsam mit Oxfam Beschwerden gegen zwei deutsche Einzelhändler unterstützt. Bei Zulieferern in Ecuador erhalten Bananenarbeiter*innen häufig keine existenzsichernden Löhne. Sie werden nicht ausreichend vor giftigen Pestiziden geschützt, und Gewerkschaftsrechte werden stark eingeschränkt.
Auch die EU hat am 24. Mai 2024 eine EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen, die eigentlich ab 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste. Betroffene hätten dadurch eine reelle Chance erhalten, vor Zivilgerichten in der EU-Schadensersatz einzuklagen, wenn Unternehmen gegen ihre so genannten Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch Schäden verursachen. Zusätzliche Umweltabkommen, etwa zur biologischen Vielfalt und zum Schutz der Meere, müssen geachtet werden. Und Unternehmen müssten Klimapläne im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens entwickeln und umsetzen.
Doch Ende 2025 hat die EU diese Lieferkettenrichtlinie stark abgeschwächt und um zwei Jahre verschoben. Besonders schwerwiegend ist die Streichung der EU-weit einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregel und der Klimapläne sowie die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Konzerne ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Damit wären in Deutschland nur noch 150 Konzerne mit Hauptsitz in Deutschland erfasst, womit 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen aus der Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt entlassen würden.
Gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz tritt Misereor aktuell dafür ein, dass bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in ein künftiges deutsches „Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung“ das völkerrechtliche Rückschrittsverbot beim Menschenrechtsschutz beachtet wird. Demnach darf der Anwendungsbereich nicht eingeschränkt werden. Auch die abgeschwächte Lieferkettenrichtlinie verpflichtet Deutschland überdies zu einigen Verbesserungen, insbesondere mit Blick auf Umweltstandards, eine Erhöhung der Bußgelder und Wiedergutmachung gegenüber Betroffenen.
Gemeinsam mit der Treaty Alliance Deutschland und internationalen Partnern treten wir zudem für ein neues UN-Menschenrechtsabkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten ein, das den Vorrang von Menschenrechten vor Gewinnerwartungen von Unternehmen völkerrechtlich festschreibt und alle Staaten verpflichtet, wirksame Lieferkettengesetze zu verabschieden.