Doch es gibt Fortschritte: Im Juni 2021 verabschiedete der deutsche Bundestag auf Druck der Initiative Lieferkettengesetz das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das große deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und bestimmten Umweltstandards verpflichtet. Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Allerdings war es der Wirtschaftslobby gelungen, das Gesetz stark zu verwässern. Beispielsweise fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, die die Erfolgsaussichten von Betroffenen bei Schadensersatzklagen vor deutschen Zivilgerichten verbessern würde.
Dies wird sich jedoch mit dem EU-Lieferkettengesetz ändern, das am 24. Mai 2024 im EU-Ministerrat beschlossen wurde und ab 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Betroffene erhalten damit eine reelle Chance, vor Zivilgerichten in der EU Schadensersatz einzuklagen, wenn Unternehmen gegen ihre so genannten Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch Schäden verursacht haben. Betroffene und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen an Risikoanalysen, Vorbeuge und Abhilfemaßnahmen auch besser einbezogen als nach dem deutschen Gesetz. Zusätzliche Umweltabkommen, etwa zur biologischen Vielfalt und zum Schutz der Meere, müssen geachtet werden. Und Unternehmen müssen zumindest Klimapläne im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens entwickeln. Ein Haken: Europaweit werden schätzungsweise nur 5.500 Unternehmen erfasst sein, die über 1.000 Mitarbeitende und einen Mindestumsatz von 450 Millionen Euro haben.
Gemeinsam mit Partnern unterstützen wir jetzt Betroffene dabei, das deutsche und bald das europäische Lieferkettengesetz zu nutzen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, zu beenden oder Wiedergutmachung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Treaty Alliance Deutschland und internationalen Partnern treten wir zudem für ein neues UN-Menschenrechtsabkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten ein, das den Vorrang von Menschenrechten vor Gewinnerwartungen von Unternehmen völkerrechtlich festschreibt und alle Staaten verpflichtet, wirksame Lieferkettengesetze zu verabschieden.