In der heutigen Kabinettsitzung will die Bundesregierung weitreichende Änderungen des deutschen Lieferkettengesetzes beschließen. Laut Referentenentwurf soll die Berichtspflicht von Unternehmen über Menschenrechts- und Umweltrisiken gänzlich entfallen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverstößen stark eingeschränkt werden. Armin Paasch, Menschenrechtsexperte bei Misereor, kritisiert die Novelle als „völkerrechtlich unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft“ und kommentiert:
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss droht ein vielversprechendes Gesetz als Papiertiger zu enden. Unternehmen müssten künftig keine Bußgelder mehr befürchten, wenn sie Risiken für Menschenrechte und die Umwelt nicht analysieren, die Wirksamkeit von Vorbeugemaßnahmen nicht überprüfen oder keinen Menschenrechtsbeauftragten haben. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern eine offene Einladung, es mit den Menschenrechten nicht mehr so genau zu nehmen. In der Konsequenz droht eine reale Zunahme von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung unter Beteiligung deutscher Unternehmen.
Die Bundestagsfraktionen sollten jede Abschwächung des deutschen Gesetzes ablehnen und stattdessen für den Erhalt und die konsequente Umsetzung einer ambitionierten EU-Lieferkettenrichtlinie eintreten. Am 26. Juli 2025 hatte die Bundesregierung gegen den Willen der SPD-geführten Bundesministerien eine Position des EU-Rats akzeptiert, welche die Richtlinie vollends aushöhlen würde. Sorgfaltspflichten würden damit zudem nur noch für 120 statt bisher 2.900 deutsche Unternehmen gelten. Ohne Zusage der Bundesregierung, das Schutzniveau und den Geltungsbereich der EU-Richtlinie zu erhalten, ist jegliche Vorab-Änderung des deutschen Gesetzes inakzeptabel.
Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Meilenstein zum Menschenrechtsschutz und hat seit 2023 konkrete Verbesserungen für Betroffene bewirkt. So trug eine Beschwerde der Misereor-Partnerorganisation Astac bei der deutschen Behörde BAFA gegen Rewe dazu bei, dass in einem ecuadorianischen Zulieferbetrieb die Löhne für Bananenarbeiter*innen angehoben wurden und sie endlich davon leben konnten. Zugleich hat eine Studie von Misereor, ECCHR und Brot für die Welt erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetz hinsichtlich Transparenz, Beteiligung von Betroffenen und einer konsequenteren Sanktionierung aufgezeigt. Mit der Novelle beschließt die Bundesregierung jetzt das genaue Gegenteil: einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz, der völkerrechtlich ausdrücklich verboten ist.“