Verschaffen Sie mit MISEREOR und Germanwatch den OECD-Leitsätzen mehr Geltung - Multinationale Konzerne agieren über Grenzen und nationale Gesetzgebungen hinweg. Oft auch in Entwicklungsländern, wo soziale Standards niedrig sind. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedete bereits 1976 Leitsätze für multinationale Unternehmen, die als freiwillige Richtlinien zur Einhaltung bestimmter Standards mahnen.
Jetzt sollen die OECD-Leitsätze neu überarbeitet werden. MISEREOR und Germanwatch fordern konkrete Reformen. Damit die OECD-Leitsätze ein stärkeres Instrument zur Kontrolle multinationaler Konzerne werden.
Unterzeichnen Sie bis zum 30. September 2010 und setzen Sie sich dafür ein, dass im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Leitsätze
Die Zeitung von Germanwatch und MISEREOR zur Reform der OECD-Leitsätze erschien im Juni 2010 als taz-Beilage. Zum Download
... beinhalten unter anderem Vorgaben zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, zu Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Steuerehrlichkeit und zur Offenlegung von Informationen. Für die OECD-Staaten sind sie verbindlich, für Unternehmen bisher nur freiwillige Richtlinien. Dennoch muss ein Unternehmen bei einem Verstoß zumindest mit einer Rufschädigung rechnen.
... ist für die Einhaltung der Leitsätze zuständig. Sie soll unter anderem Beschwerden entgegennehmen und beurteilen, in welchen Fällen gegen die Leitsätze verstoßen wurde. Künftig soll die Arbeit der Kontaktstellen wenigstens einem einheitlichen Mindeststandard entsprechen: Als Vorbild gilt die Kontaktstelle der Niederlande, in der unabhängige Experten verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten.
Multinationale Unternehmen beziehen zahlreiche Produkte von Zulieferbetrieben in Entwicklungsländern. Formal sind diese Betriebe oft unabhängig, selbst wenn sie de facto nur einen Auftraggeber haben. Auf Lieferbeziehungen lassen sich die OECD-Leitsätze bisher jedoch nur sehr begrenzt anwenden, da viele Kontaktstellen eine Beschwerde nur annehmen, wenn ein - nicht genau definierter - "Investitionsbezug" nachzuweisen ist.