
Misereor begrüßt Durchbruch bei Lieferkettengesetz
(Aachen, 12. Februar 2021). Misereor begrüßt die Einigung der Bundesregierung auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz. „Das ist ein großer Erfolg für den Einsatz zugunsten der Menschenrechte. Wir sind ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg für eine zukunftsfähige und gerechtere Wirtschaftsweise, die den Menschen dient und nicht ausbeutet. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung jetzt ein wichtiges Zeichen: Gerade inmitten der Pandemie dürfen die Rechte von Menschen im globalen Süden nicht vergessen werden, die entlang der Lieferketten auch von der aktuellen Wirtschaftskrise am härtesten betroffen sind“, erklärte Misereor-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel. Zugleich mahnte er substanzielle Nachbesserungen bei dem geplanten Gesetz an, insbesondere bei der Frage der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen, sowie der Achtung von Umweltstandards.
Nach bisherigen Informationen wird das Gesetz deutsche Unternehmen verpflichten, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu achten. „Wir begrüßen die Klarstellung, dass Unternehmen eine Verantwortung für ihre gesamte Wertschöpfungskette tragen“, kommentierte Pirmin Spiegel. Besorgniserregend sei hingegen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Blick auf mittelbare Zulieferer auf Druck des Bundeswirtschaftsministers abgeschwächt wurden. „Unternehmen müssen verpflichtet werden, auch bei mittelbaren Zulieferern präventiv Menschenrechts- und Umweltprobleme zu ermitteln, und nicht erst dann, wenn sie von Betroffenen darauf aufmerksam gemacht werden“.
Bei Verstößen gegen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten drohen nach den Plänen der Bundesregierung Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. „Eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung ist unerlässlich, um Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen wirksam vorzubeugen“, so Spiegel. „Ebenso wichtig ist es, dass Betroffene Schadensersatz einklagen können, wenn Unternehmen vorsätzlich oder durch Wegschauen Menschenrechtsverletzungen verursacht haben. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass eine zivilrechtliche Haftung auf Druck einiger Wirtschaftsverbände und des Bundeswirtschaftsministers nicht mehr vorgesehen ist.“
Die Bundestagsabgeordneten forderte der Misereor-Chef auf, bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen für eine zivilrechtliche Haftungsregel für eine vollumfängliche Sorgfaltspflicht auch gegenüber mittelbaren Zulieferern sowie für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltstandards einzutreten. „Zur Bewahrung der Schöpfung muss ein Lieferkettengesetz nicht nur Menschenrechte, sondern ebenso die Umwelt schützen.“ Nach bisherigen Informationen werden Umweltanliegen in dem geplanten Gesetz nur marginal berücksichtigt. Spiegel verwies auch auf die Pläne des Justizkommissars Didier Reynders für eine EU-Regulierung, die sowohl eine zivilrechtliche Haftung als auch Umweltstandards einschließt. „Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz kann Deutschland als eine starke Wirtschaftsnation eine wichtige Vorreiterrolle einnehmen.“