UN-Konferenz 2008 "Biologische Vielfalt"

Erwartungen an die Konferenz

Von den drei Zielen der Konvention über Biologische ist ausgerechnet das entwicklungspolitisch Wichtigste am wenigsten umgesetzt. Dabei war die Frage des "Zugangs und gerechten Vorteilsausgleich - ABS" Voraussetzung, dass die Regierungen der Entwicklungsländer 1992 der Konvention zustimmten. Doch seit 16 Jahren hat die Konvention der Biologischen Vielfalt der sogenannten Biopiraterie keinen wirksamen Einhalt geboten. Das soll sich während der Verhandlungen in Bonn ändern.

MISEREOR fordert dass endlich ein völkerrechtlich verbindliches Regime über den Zugang und gerechten Vorteilsausgleich in Bonn auf den Weg gebracht wird. Zwei Punkte sind dabei zentral:

Zum einen müssen Regierungen, Indigene und Kleinbauern zustimmen bevor zu ihren biologischen Ressourcen Zugang gewährt wird. Selbstverständlich sind dabei auch die nationalen Gesetze aus Entwicklungsländern zu berücksichtigen wie das EU-Parlament fordert.

Zum anderen besteht Handlungsbedarf in den Industriestaaten. Wenn Verträge zwischen Forscher und Unternehmen aus Deutschland über den gerechten Vorteilsausgleich mit Indigenen Gemeinschaften abgeschlossen werden, kontrolliert niemand ob sie eingehalten werden oder ob andere Unternehmen ähnliche Produkte ohne gerechten Vorteilsausgleich vertreiben.

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